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Kosten / Abrechnung

Wie wird mir als  Privat-, Zusatz- oder Beihilfeversicherter die Behandlung in Rechnung gestellt und wie erfolgt die Kostenerstattung?

Ich biete die Osteopathie im Rahmen meiner Heilpraktikerzulassung an. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie können diese bei Ihrer Versicherung einreichen. Zusatzversicherte haben jeweils eine individuelle Vertragsklausel. In welcher Höhe die Heilpraktikerleistungen erstattet werden, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsvereinbarungen mit Ihrem darin gewählten Tarif. Das vereinbarte Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Versicherung diese Rechnung erstattet.


Was habe ich als gesetzlich Versicherter zu beachten um eine Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse zu erfragen?

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen, informieren Sie sich unbedingt vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über eine anteilige Kostenrückerstattung. Um diese bewilligt zu bekommen, ist meist ein ärztliches Privatrezept für Osteopathie notwendig. Dies müssen Sie bitte zu Beginn einer Behandlungsserie mitbringen. Zusammen mit Ihrer Rechnung können Sie das Rezept zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit meinem Abschluss in Osteopathie kann ich über 1.350 Unterrichtseinheiten vorweisen, u.a. bin ich Mitglied beim Verband freier Osteopathen (Mitglieds Nr. 1762). Somit erfülle ich von meiner Seite die Anforderungen der Krankenkassen für die Kostenrückerstattung.

Das vereinbarte Honorar ist nach Rechnungsstellung zu zahlen, unabhängig davon ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Rechnung erstattet.

Selbstverständlich kann ich als Heilpraktikerin auch ohne ärztliches Rezept behandeln, erfahrungsgemäß benötigen Sie dieses jedoch für die Kostenrückerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen.

PS: Sie haben die Möglichkeit eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen. Die Kostenrückerstattung für alternativmedizinische Leistungen ist meist deutlich höher.


Wie wird die Sitzung als Selbstzahler abgerechnet?

Die Behandlungskosten pro Behandlung richtet sich nach der Behandlungsdauer, hierfür gilt ein fester Honorarsatz. Beim Finanzamt lassen sich Gesundheitskosten im Rahmen der Sonderausgaben unter Umständen steuermindernd geltend machen.